REACH 

EG NR. 1907/2006 


Die Chemikalienverordnung REACH (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Union ist seit 1.6.2007 in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, dass alle in der EU produzierten, eingeführten und verwendeten Stoffe keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und Umwelt haben. Durch REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) wurde ein umfassendes Kontrollsystem mit Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien geschaffen. 


https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1907-20140410


Die DR. ZELLMER GMBH produziert keine chemischen Stoffe. Alle von der DR. ZELLMER GMBH angebotenen Produkte sind lediglich „Erzeugnisse“ (Nicht-chemische-Produkte) im Sinne der REACH-Verordnung. 


Diese Erzeugnisse unterliegen keiner Registrierungs-, Bewertungs- oder Zulassungspflicht, da nach unserer Kenntnis unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen keine besorgniserregenden Stoffe freigesetzt werden bzw. die Mengenschwelle von 0,1 % (Massenprozent) nicht überschritten wird. 


Die Implementierung von REACH bei der DR. ZELLMER GMBH


  • Die DR. ZELLMER GMBH ist sich der Umweltverantwortung und den aus der REACH-Verordnung resultierenden Verpflichtungen bewusst. 
  • Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung hat jeder Lieferant eines Erzeugnisses darüber zu informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (sog. SVHC - Substances of Very High Concern) über 0,1 % (Massenprozent) im Erzeugnis enthalten sind. 
  • Wir vergewissern uns kontinuierlich bei unseren Partnern innerhalb der Lieferkette, dass diese im Sinne der REACH-Verordnung handeln und produktbezogen alle Auflagen und Informationspflichten erfüllen. Auf die Notwendigkeit einer unaufgeforderten Weitergabe der REACH-relevanten Informationen entlang der Lieferkette wurde aufmerksam gemacht. • Uns liegen seitens unserer Vorlieferanten und Hersteller bisher keine Meldungen vor, dass besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen enthalten sind. 
  • Die DR. ZELLMER GMBH wird produktbezogen ihrer Informationspflicht unverzüglich nachkommen, falls ein Erzeugnis besorgniserregende Stoffe über 0,1 % (Massenprozent) enthalten sollte. 
  • Produkte von Lieferanten, die besorgniserregende Stoffe über 0,1 % (Massenprozent) enthalten, werden nicht in das Angebotsprogramm der DR. ZELLMER GMBH aufgenommen. 
  • Die Herstellung von Eigenprodukten der DR. ZELLMER GMBH wird REACH-konform beauftragt.


                       Dr. ZELLMER GMBH
                       Dr. Rolf Zellmer, Geschäftsführer